Änderungen bei der Zahnzusatzversicherung – Teil 1 - 27. Dezember 2008
Existiert bereits ein Vertrag, der ergänzt werden soll, muss aus der Formulierung klar hervorgehen, dass der ganze Tarif gewechselt wird. Ist das der Formulierung nicht klar zu entnehmen, gelten Beschränkungen nur für die Ergänzung, nicht für den kompletten Vertrag. (weiterlesen…)