Tarifliche Arztbestimmung bindend - 21. April 2009

Das OLG in Karlsruhe hat einem Versicherer recht gegeben, der lediglich achzig Prozent eines Arztbesuches eines Versicherten übernehmen wollte.
Der Versicherte war Kunde in einem günstigen Basistarif. Er suchte einen Internisten auf, der nicht im Tarif festgelegt war sondern frei vom Versicherten gewählt wurde. Daraufhin weigerte sich die Versicherung die kompletten Kosten zu übernehmen. Der Versicherte musste letztendlich zwanzig Prozent der Kosten selbst tragen. Das Gericht wies darauf hin, dass wenn bestimmte Ärzte im Tarif festgehalten sind, es auch eine bindene Verpflichtung sei, diese aufzusuchen.

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