PKV: Vorsicht vor falschen Vorstellungen - 28. April 2009
PKV Versicherte müssen sehr genau darauf achten, welche Leistungen von ihrer Versicherung übernommen werden und welche nicht. Bei nichtübernahme drohen hohe Koseten die der Versicherungsnehmer selbst tragen muss.
Ein Urteil des BGH hat es kürzlich erst wieder gezeigt, wählt man den falschen Arzt muss man im schlimmsten Fall die Kosten selbst tragen. Ein Vater hatte seinen Sohn mit einer Lese-Rechtschreibschwäche anstatt von einem Logopäden von einem Pädagogen behandeln lassen. Die Kosten dafür musste er selbst tragen. Rechtsanwalt Arno Schubach, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins. „Solche Problemfälle gibt es leider immer wieder“, sagt Rechtsanwalt Arno Schubach, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Eine PKV hat ja den Vorteil, das Leistungen als Zusatz gewählt werden können. Daher unbedingt das “Kleingeschriebene” lesen und ggf. mit dem noch nicht unterzeichneten Vertrag zu einer Verbraucherberatung gehen. Das kostet zwar etwas (glaube 15EUR) aber ist es auf jeden Fall wert. So bleibt man nicht auf Behandlungskosten sitzen bzw. auf den Kosten für eine Anwalt / Gericht wie es hier der Fall ist.