GKV und PKV - 18. Juni 2009

Eines haben sie gemeinsam – viele Regeln.
Seit 2009 ist auch der Beitragssatz von der Regierung festgelegt und für alle Anbieter einheitlich. Derzeit liegt er für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen bei 15,5 Prozent des Bruttolohns. Ab 1. Juli soll er auf 14,9 Prozent sinken. Dazu schleust der Bund zusätzliche Milliardenbeträge aus der Staatskasse in den Gesundheitsfonds, aus dem seit Anfang des Jahres alle Kassen nach strengen und komplizierten Regeln das Geld zur Versorgung ihrer Versicherten zugeteilt bekommen. In jedem Fall gilt das Prinzip: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Nach ganz anderen Regeln funktioniert die Private Krankenversicherung (PKV), die 2008 rund 8,6 Millionen Vollversicherte hatte. Sie steht nur Beamten, Selbstständigen und Gutverdienern offen. Hier bemessen sich die Kosten für den Versicherungsschutz grundsätzlich nicht nach dem Einkommen. Es kommt vielmehr auf den Umfang der Leistungen an, den sich der Versicherte wählen kann, sowie auf dessen Gesundheitszustand.

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