Änderungen 2010 bei der Privaten Krankenversicherung - 18. Dezember 2009
Ab 2010 dürfen privat versicherte Personen 80 Prozent ihrer Krankenversicherung als Sonderausgabe von den Steuern absetzen. Wer einen Basistarif hat, der darf sogar den vollen Betrag absetzen. Wie viel absetzbar ist liegt am Leistungskatalog. Allerdings sollte man sich diesen genau bei dem Versicherer nachfragen. Entscheidend ist, was der Basistarif ist und was alles darunter fällt. Es dürfen dann keine 100 Prozent mehr abgezogen werden, wenn Leistungen inbegriffen sind, die über den gesetzlichen Standards liegen. (weiterlesen…)