Ist die Beitragserhöhung rechtens und wie wird diese entschieden? - 4. Dezember 2009

Zahlreiche Private Krankenversicherungen haben eine Betragserhöhung für das nächste Jahr angekündigt. Bei manchen steigt der Beitrag um mehr als 20 Prozent und andere Mitglieder derselben Versicherung haben eine Beitragssenkung zu erwarten. Viele der Versicherten sind verärgert darüber und fragen sich verständlicherweise ob so etwas rechtens ist und wie die einzelnen Versicherer überhaupt entscheiden bei wem eine Erhöhung gemacht wird und bei wem nicht.

Strenge Kontrollen für Beitragsänderungen

Jedoch unterliegen Beitragsänderungen strengen Kontrollen und folgen einem vorgeschriebenem Verfahren. Daher geht es hier mit rechten Dingen zu. Die Kalkulation der einzelnen Prämien in den verschiedenen Tarifen werden unterschiedlich verfolgt. So wird zwischen Frauen, Männern und Kindern unterschieden. Zu berücksichtigen ist ebenfalls die Entwicklung der Kosten in den verschiedenen Altersgruppen. Während diese damals zehn Jahre umfasste, steht heute jeder Jahrgang als Altersgruppe für sich selber. Darüber hinaus gibt es Tarife für beispielsweise Zahnbehandlungen, in denen die Kosten zurück gehen und somit auch die Beiträge gesenkt werden können.

Drei Stufen zur Beitragsberechnung

Im Versicherungsgesetz ist festgehalten, dass jede Beitragsveränderung egal in welche Richtung von einem Treuhänder genehmigt werden muss. Dieser ist in drei Stufen für die Beitragsberechnung für das Folgejahr eingebunden. Zuerst einmal werden die kalkulierten Beiträge mit denen im nächsten Jahr erforderlichen Beiträgen verglichen. Als Grundlage dienen hier die tatsächlichen Leistungsausgaben der letzten drei Jahre. Beträgt die Differenz zwischen den gegenwärtigen Beitragseinnahmen und den erforderlichen Ausgaben mehr als zehn Prozent müssen die Beiträge angepasst werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) spielt hierbei eine wichtige Rolle. Sie schaltet sich zwar nur bei Missbrauch ein, aber die Unternehmen müssen hier ihre Berechnungen vorlegen. Auch bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Treuhänder und Versicherung müssen sie vermitteln. Im zweiten und dritten Schritt werden die einzelnen Prämien neu berechnet und dem Treuhänder erneut vorgelegt. Dieser muss dann bestätigen, dass die Veränderung den Gesetzen und Verordnungen entspricht.

Treuhänder überprüft die Zumutbarkeit

Zu den größten Differenzen zwischen PKV und Treuhänder führt die Zumutbarkeit. Der Treuhänder muss Kriterien hierfür entwickeln mit denen er prüfen kann ob eine Prämienerhöhung für eine bestimmte Altersgruppe zumutbar ist. Diese Überprüfung ist mit sehr viel Aufwand verbunden und erfordert dementsprechend auch ein gutes Fingerspitzengefühl. Stellt dieser eine Unzumutbarkeit fest, dann zwingt er das Unternehmen dazu die Beiträge zu senken und finanzielle Mittel aus den Kapitalüberschüssen zu nehmen.

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