Nicht immer ist die Abrechnung in Ordnung - 12. Januar 2010
In der Regel geht jeder Mensch davon aus, dass er weder betrogen noch hintergangen wird. Jedoch kann gerade in der heutigen Zeit niemand mehr hundertprozentig daran glauben. In den Köpfen der meisten existiert der Glaube daran, dass gerade die Gebildeteren und Höhergestellten besonders ehrliche Menschen sind. Das Geschäftsleute zwar hart sind und oftmals auch auf ihren Vorteil schauen, aber niemals betrügen. Doch leider holt uns die Realität immer wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.
Nicht nur die Versicherungen tragen die Kosten
Selbstverständlich wird lange nicht von jedem Menschen Betrug begangen und dabei ist es auch egal aus welcher sozialen Schicht er stammt oder welchen Beruf er ausübt. Doch die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass es immer mehr Fälle von Abrechnungsbetrug gegenüber den Krankenkassen gibt. Diese Art von Betrug ist ein besonderes Delikt im Gesundheitswesen. Ein gewisser Teil an Ärzten, Krankenhäusern, aber auch Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Sanitätshäuser oder auch Apotheken versucht sich auf diesem Weg Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen zu erschleichen. Hierbei werden besonders die Patienten oder Verbraucher und auch die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen geschädigt. Außerdem werden die Fachkollegen der selben Kassenärztlichen Vereinigung geschädigt, da deren Punktwerte und Honorare dadurch geringer ausfallen. Das liegt daran, dass die Krankenkassen für die Leistungen der Ärzte ein Budget zahlen, die von den KVen an die abrechnenden Ärzte verteilt werden. Wenn mit den außerbudgetären Leistungen Betrug begangen wird, schädigt dies die Krankenkassen. Wird von den anderen, oben genannten, Einrichtungen und Personen ein Abrechnungsbetrug begangen, so werden hierdurch die Versicherten und Krankenkassen geschädigt, da die Kosten hier direkt von den Versicherern abgerechnet werden.
Falsche Abrechnung ist kein Kavaliersdelikt
Da ein vorsätzliche Falschabrechnung ein Betrug ist, ist dieser strafbar. Weiterhin stellt es bei einem Kassenarzt eine grobe Vertragsverletzung dar und löst somit ein Zulassungsentziehungsverfahren aus. Die Aufklärung solcher Fälle liegt in erster Linie bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Zur Aufdeckung verwenden diese eine Reihe von Plausibilitäsprüfungen, bei denen zu einzelnen Leistungen eine mindestens benötigte Zeit ermittelt wird. So fällt sofort auf, wenn der Arzt in der Summe dieser Zeiten den plausiblen Wert überschreitet. Da der Betrug nicht immer einfach zu durchschauen ist und den Krankenversicherern jährlich ein hohes Maß an Kosten verursacht, schalten diese nicht selten eine Detektei ein. Besonders Wirtschaftsdetekteien beschäftigen sich mit der Aufklärung dieser Fälle. Besonders in den letzten Jahren konnten so eine Vielzahl an Betrugsfällen aufgedeckt und bestraft werden.
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