PKV Beiträge steuerlich absetzbar - 5. Februar 2010
Durch das Bürgerentlastungsgesetzt sind die Beiträge zur Krankenversicherung in vollem Umfang steuerlich absetzbar. Für privat versicherte Personen gilt jedoch eine andere Regelung. Daher bekommen diese in den nächsten Tagen Post mit der Verordnung namens KVBEVO. Hierin sind all die Tarife aufgelistet, die steuerlich berücksichtigt werden können. Die PKV-Tarife gehen im Prinzip über den, von den Gesetzgebern als steuerlich absetzbar definierten, Umfang der angemessenen Versicherung hinaus. Jedoch darf für die private Versicherung teilweise mehr abgezogen werden als von den Höchstbeiträgen vorgeschrieben ist. (weiterlesen…)