Ehrlichkeit zählt - 4. März 2010
Die gesetzlichen Krankenversicherer erhöhen ihre Preise. Das bedeutet für sehr viele Versicherte, besonders für die Besserverdienenden, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Doch diese wollen vor dem vorher die gesamte Krankengeschichte des Kunden wissen und erheben bei Vorerkrankungen Risikozuschläge.
Damit muss sich jeder, der die Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen möchte, einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Anders als in der GKV dürfen die privaten Versicherer in den einzelnen Tarifen ob und unter welchen Voraussetzungen einzelne Kunden aufgenommen werden. In seltenen Fällen kann eine Ablehnung erfolgen, wenn Vorerkrankungen oder besondere Risikofaktoren vorliegen. Jedoch erheben die meisten Versicherer dann eine Risikozulage.
Im ambulanten Bereichen müssen Antragssteller eine Auskunft geben, in denen es meistens um die ärztlichen Untersuchungen der letzten drei bis fünf Jahre geht. Auch dann, wenn es sich um Bagatellen handelt. Aber die Entscheidung darüber was eine Bagatelle ist und was nicht, trifft lieber der Versicherer und nicht der Antragssteller. Es dürfen keinesfalls Arztbesuche unterschlagen werden, weil man sie selber für nicht relevant hält. Die stationären Behandlungen müssen in jedem Fall angegeben werden und das sogar oftmals für die letzten zehn Jahre.
Die nächste Frage bezieht sich auf Operationen, wobei stationäre wie auch ambulante OPs zwingend angegeben werden müssen. Noch wichtiger ist die Frage nach psychischen Behandlungen in den letzten fünf Jahren. Liegt eine vor, so wird die Person in der Regel abgelehnt. Auch der Zustand des Gebisses spielt für die Krankenversicherung eine nicht unerhebliche Rolle. Wichtig ist hier ob Zähne fehlen, eine bestimmte Behandlung gerade vollzogen wird und ob kieferchirurgische Eingriffe geplant sind. Einige der Versicherer wollen es sogar mehr als genau wissen und erkundigen sich nach bereits vollzogenen Behandlungen und nach dem Alter in der sie vollzogen wurden. Dies machen sie um ihr eigenes Risiko möglichst einzugrenzen. Außerdem ist es so, dass erfahrungsgemäß Kronen, Brücken und Füllungen nach zehn Jahren ausgetauscht werden müssen.
Natürlich besteht immer die Gefahr, dass die private Krankenversicherung nach Vorerkrankungen einen Risikozuschlag verlangt oder ein Vertrag gar nicht erst zustande kommt. Da Risiko-Zuschläge immer nur gezielt im jeweiligen Tarif vollzogen werden, steigt die Prämie an sich im Ganzen nicht an. Diese sind auch nicht für immer und ewig. Wenn eine Erkrankung beispielsweise ausgeheilt ist, so fällt der Zuschlag wieder weg.
Auch bei der PKV haben falsche Angaben zum Gesundheitszustand schwerwiegende Folgen. Der Versicherer kann und wird den Vertrag dann kündigen, wenn im Nachhinein herausgefunden wird, dass eine Erkrankung verschwiegen wurde. Wenn der Versicherte die Erkrankung absichtlich verheimlicht, ist eine Kündigung des Vertrages sogar noch Jahre später möglich. Die Ehrlichkeit ist hier das oberste Gebot. Die private Krankenversicherung hat kein reguläres Kündigungsrecht. Auch wenn Erkrankungen nach dem Vertragsabschluss auftreten, kann die PKV seinen Versicherer nicht kündigen.
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