Sozialamt zahlt Beiträge - 17. Juni 2010
Ist man einmal in den Genuss gekommen, die zahlreichen Vorteile zu haben, die die private Krankenversicherung einem bietet, würde es sicherlich schwer fallen, von heute auf morgen wieder darauf zu verzichten. Trotz der höheren Kosten bemühen sich daher viele in die private Versicherung aufgenommen zu werden. Von Gesetz wegen ist es allerdings nicht möglich ohne weiteres zurück zu wechseln, selbst wenn einem die Mittel für die monatlichen Beiträge eigentlich fehlen.
Steigende Kosten, sinkende Einnahmen?
Kommt man nun in die Situation, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung mit zunehmendem Alter steigen und das eigenen Einkommen aber eher geringer wird, stellt sich natürlich vielen der Betroffenen schon bald die Frage: Woher nehmen und nicht stehlen? Meist ist es dem einzelnen Versicherten noch wert auf andere Annehmlichkeiten zu verzichten und dafür die Versicherungen finanzieren zu können.
Wer zahlt?
Was aber, wenn wirklich kein Geld mehr da ist und auch das Einkommen weg fällt? Gerade in den aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es nicht selten, dass Menschen unerwartet ihren Job verlieren, aufgrund fortgeschrittenen Alters auch arbeitslos bleiben oder mit der Selbstständigkeit scheitern. Schnell kann es dazu kommen, dass man auf Unterstützung vom Staat angewiesen ist und Arbeitslosengeld oder auch Sozialhilfe beantragen und beziehen muss. Die müssten ja dann auch die Beiträge für die private Versicherung übernehmen, oder?
Aktuelles Gerichtsurteil gefallen
Für einen 70-Jährigen traf genau die Situation ein. Das Sozialamt wollte ihm die Bezüge kürzen, da es nur bereit war soviel an ihn zu zahlen, wie es auch an gesetzliche Versicherte auszahlt. Der Mann zog vor das Essener Sozialgericht und bekam Zuspruch. Es wurde entschieden, dass das Amt für den vollen Beitrag des Basistarifs der privaten Versicherung an den Rentner aufkommen muss. So wurde dem Mann – exemplarisch für viele privat Versicherte – aus seiner Notlage geholfen. Die bereits gezahlten Beiträge für die der Mann von seinen Ersparnissen aufkommen musste erhielt er vom Amt zurückerstattet.
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