Risikosportarten als Haftungsausschluss - 26. Oktober 2010
Bei manchen Tarifen der Versicherungen gibt es Zuschläge für sogenannte Risikogruppen. Was in der gesetzlichen Krankenversicherung immer mal wieder gefordert wird, aber nie durchkommt, ist bei privaten Versicherern schon Realität. Wer ungesund lebt und mehr Risiken eingeht als der durchschnittliche Versicherte, beruflich oder privat, der muss auch höhere Beiträge zahlen. Die Wahrscheinlichkeit sich schwerer und langwieriger zu verletzen, ist zum Beispiel bei der Ausübung des Wintersports, für den die Saison bald wieder beginnt, ausgesprochen hoch. Doch nicht immer müssen Versicherte deswegen höhere Beiträge zahlen.
Hals- und Beinbruch
Ski- und Snowboardfahren gilt als Volkssport, wahrscheinlich wäre es schon deswegen schwierig aus dieser Gruppe eine sogenannte Risikogruppe zu bestimmen. Ironischerweise sind es auch gar nicht diejenigen Sportler, die viel und schnell Ski fahren oder Snowboarden, die Jahr für Jahr die Krankenhäuser in den Skigebieten füllen, sowie die Luftrettung und Notärzte auf Trab halten. Meist sind es ungeübte Hobbysportler, die sich die neuen Skibrillen auf die Nase setzen und mit Mut zum Risiko die Hänge herunter wedeln. Dabei kommt es am als häufigste Verletzung zu Bänderrissen, die je nach Alter des Verletzten auch langwierige Heilung brauchen, dicht gefolgt von Knochenbrüchen oder ausgekugelten Gelenken. Eine ebenfalls häufige Verletzung, mit der man so gar nicht direkt rechnen würde, rührt von der starken Sonneneinstrahlung auf den Pisten her. Zahllose Sportbegeisterte müssen wegen schweren Verbrennungen behandelt werden, weil sie den Sonnenschutz vergessen haben und tragen dann eine rosane Pellhaut im Gesicht die nur im Bereich der Ski- oder Snowboardbrille noch weiß ist.
Schwer abzugrenzen
Hier zeigt sich das Dilemma. Würde man Ski- oder Snowboardfahrer mit Extra-Beiträgen belasten, müsste man dann nicht auch verantwortungslose Sonnenanbeter zur Kasse bitten. Kettenraucher und Vieltrinker sowieso. Dennoch gibt es Einschränkungen in der Versicherung solcher sogenannter Risikogruppen. Die Versicherungen erheben vielleicht nicht immer zusätzliche Beiträge, jedoch werden Verletzungen durch Ausübung der risikoreichen Sportarten nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen. Auch die Gesundheitsuntersuchung zum Eintritt in die Private Versicherung deutet in diese Richtung. Wer nicht auf seine Gesundheit acht gibt, der wird auch nicht kostenlos wieder gesund gemacht. Die Abgrenzung von Selbstverschuldung ist natürlich äußerst schwierig und eigentlich nur im Einzelfall zu prüfen. Eine Risikoklausel, die ein solches Vorgehen vorsieht, wäre vielleicht die richtige Lösung in so einem Fall.
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