Gleichberechtigung für Krankenversicherungsbeiträge - 1. März 2011
Haben Sie sich auch schon immer gefragt, warum Frauen mehr Krankenversicherung zahlen müssen als Männer? Das Argument lautet immer, die Risiken der Mutterschaft würden die Kosten in die Höhe treiben und außerdem hätten Frauen die höhere Lebenserwartung. Aber ist das überhaupt noch zeitgemäß?
Es war einmal
Es war einmal eine Zeit in der Schwangerschaft und Geburt ein sehr hohes Gesundheitsrisiko für Frauen barg. Außerdem bekamen Frauen im Schnitt drei Kinder und natürlich dementsprechende körperliche Folgeschäden. Die Männer mussten meist körperlich hart arbeiten und bekamen mit zunehmendem Alter Verschleißerscheinungen und Folgeerkrankungen von ungesunden Tätigkeiten, die nicht selten zum Tod führten. Außerdem hatten Männer schon immer ein höheres Herzinfarkt und Schlaganfallrisiko und sie starben an den Anfällen. All diese Faktoren flossen wohl in die Statistiken mit ein, aus denen die Berechnungen für geschlechtsspezifische Beiträge hervorgingen. Frauen leben länger und sind öfter krank und schwanger und Männer verabschieden sich früh und plötzlich. Doch heute ist die Lage ganz anders und nicht zuletzt deshalb gehörte die Regelung, dass Frauen höhere Risikofaktoren haben und daher mehr zur Kasse gebeten werden müssen, schon lange überdacht.
Geänderte Voraussetzungen
Denn eine Schwangerschaft und Geburt ist nur noch ein geringes Risiko und die Lebenserwartung der Männer dürfte sich allmählich angleichen, da auch Männer sich immer weniger körperlich aufreiben und deshalb früh sterben. Erleidet ein Mensch heute einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, wird er meist nicht sterben sondern dank verbesserter Medizin überleben – und zum Pflegefall werden. Das verursacht wahrscheinlich am Ende mehr Kosten als eine durchschnittliche Schwangerschaft, mehr Kinder bekommt Frau heutzutage sowieso nicht mehr. Der Europäische Gerichtshof hat die Unterscheidung nach Geschlecht bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge jetzt für unzulässig erklärt. Jedoch einfach und einzig und allein deshalb, weil sie gegen das Gleichstellungsgesetz verstößt.
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