Selbstständigkeit – was man wie finanziert - 26. Oktober 2011
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, hat bestenfalls eigene finanzielle Rücklagen geschaffen. Doch wer diese nicht hat, dafür aber eine hervorragende und erfolgsversprechende Idee, der bekommt Hilfe von der Bundesagentur für Arbeit – in Form des sogenannten Gründungszuschusses. Diese sieht auch vor, bei der Abdeckung der höheren Kosten für Renten-, Sozial- und Krankenversicherung dem Neu-Selbstständigen unter die Arme zu greifen.
Beschränkte Laufzeit der Hilfen
Der Zuschuss ist an sich eine zeitlich begrenzte Form der finanziellen und administrativen Unterstützung für Neugründer. Er besteht in einem Kredit in der Höhe, wie er für die Umsetzung des selbst angefertigten und geprüften Businessplans gefordert ist und in der Weiterzahlung bisher bezogener Zahlungen von Arbeitslosengeld I und einer Übernahme der Sozialleistungen. Da man als Selbstständiger von der Pflichtversicherung befreit ist und in die private Krankenversicherung wechseln kann, dafür aber eigene Rentenrücklagen bilden und Sozialversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen muss, ist diese finanzielle Entlastung von essenzieller Bedeutung für den Existenzgründer. Die Fortzahlung des ALG läuft zunächst sechs Monate, auf die man einen Rechtsanspruch hat, danach liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, ob die Beihilfe weitere 9 Monate gezahlt wird, oder ob der Neu-Selbstständige nun auch finanziell “flügge” geworden ist, um Lebensunterhalt, Kranken- und Pflegeversicherung sowie alle weiteren Sozialabgaben selbst zu stemmen. Dass die zweite Laufzeit nur noch ein Ermessens- und kein Rechtsanspruch mehr ist, gilt erst ab November 2011 und alle, die davor den Zuschuss beantragt haben, können die ursprünglichen Regelungen beanspruchen. Gerade zu Beginn, das bedeutet im Falle der Existenzgründung mindestens das erste Jahr, kann man jede Hilfe gebrauchen, besonders finanziell. Deswegen wird die Reform des Gründungszuschusses vielerorts als unsoziale Kürzung kritisiert.
Gesetzliche Krankenversicherung wird zum Minusgeschäft
Natürlich hat man auch die Möglichkeit als Selbstständiger und Existenzgründer gesetzlich versichert zu bleiben. Jedoch sind die Beiträge hierbei so hoch, dass es kaum lohnt. Denn die Leistungen, die die private Krankenversicherung gewährleistet, sind um einiges besser, während der zu zahlende monatliche Abschlag in etwa auf gleicher Höhe liegen dürfte. Den gleichen Preis für schlechtere Leistungen zu zahlen erscheint da regelrecht unsinnig. Chefarztbehandlung und Einzelzimmer kosten natürlich, doch wenn man schon verhältnismäßig hohe Beiträge zahlt, will man diese Leistungen doch wenigsten auch in Anspruch nehmen können. Dennoch bietet es einen Vorteil, wenn man zumindest erst einmal Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. Sollte der unschöne Fall eintreten, dass der Weg in die berufliche Unabhängigkeit scheitert, kann man in neuer Anstellung auch unabhängig von der Höhe des Einkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
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